Feste und Feiern
Bei Festen und Feiern oder Aktionen des Kindergartens, an welchen Eltern teilnehmen, sind diese für die Aufsicht Ihrer Kinder verantwortlich. Überdies haften Eltern auch für Geschwisterkinder und sich selbst, wie auch Bekannte und Verwandte falls es zu einer Aufsichtspflichtverletzung kommt.