Gebühren
Für jeden angefangenen Monat wird pro Kindergartenkind ein Grundbeitrag (inkl. Spiel- und Getränkegeld) erhoben. Besuchen zwei Kinder einer Familie den Kindergarten, so wird der Grundbeitrag für das jüngere Kind um 5 Euro ermäßigt. Besuchen drei oder mehr Kinder einer Familie den Kindergarten, so entfällt der Grundbeitrag ab dem dritten Kind. Den aktuellen Grundbeitrag entnehmen sie der jeweils aktuellen Gebührenordnung der Pfarrkirchenstiftung „St. Stephan“. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.kiga-walda.de. Für Kinder unter 3 Jahren wird ein Krippenkind-Aufschlag in Höhe von 100 % des Grundbeitrages erhoben. Dieser Aufschlag muss bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres gezahlt werden.